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   BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86   

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BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86 (https://dejure.org/1986,5946)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1986 - 1 A 43.86 (https://dejure.org/1986,5946)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 1 A 43.86 (https://dejure.org/1986,5946)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86
    Diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86
    Zu dieser Frage hat bereits das Bundesverfassungsgericht (Vorprüfungsausschuß) Stellung genommen und sie grundsätzlich bejaht (Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 07.02.1990 - 1 A 137.89

    Ermessenspielraum beim Ehegattennachzug zu einem Ausländer der zweiten Generation

    Eine solche Bedeutung hat die Rechtssache insbesondere nicht wegen der Frage, ob es mit Art. 6 GG vereinbar ist, den Ehegattennachzug zu einem Ausländer der sogenannten zweiten Generation im Rahmen des behördlichen Ermessens aufgrund von ermessensbindenden Verwaltungsvorschriften davon abhängig zu machen, daß der sich schon im Bundesgebiet aufhaltende Ehegatte über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung verfügt (Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 - Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 134.89 -).

    Ermessensbindende Verwaltungsvorschriften, wie sie die Auslandsvertretungen der Beklagten und die - auch für die Zustimmung nach § 5 Abs. 5 DVAuslG zuständigen - Ausländerbehörden bei Entscheidungen über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs anzuwenden pflegen, schließen es nicht aus, wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles durch eine von der Regel der einschlägigen Verwaltungsvorschrift abweichende Entscheidung Rechnung zu tragen (Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 - Beschluß vom 24. April 1989 - BVerwG 1 A 36.89 - NVwZ 1989, 762).

  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90

    Versagung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für

    Insbesondere stehen sie der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den nachzugswilligen Ehegatten nicht entgegen, wenn und soweit Art. 6 Abs. 1 GG im Einzelfall die Zulassung des Aufenthalts gebietet (Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 -).
  • BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86

    Zuzug ausländischer Ehegatten zu selbst im Wege des Familiennachzugs eingereisten

    Zu einer Abweichung von einer solchen grundsätzlich rechtsfehlerfreien Verwaltungspraxis ist die Ausländerbehörde nur verpflichtet, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles anderenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt wäre (vgl. auch Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 -).
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